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Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Verfahrensablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

keine

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Zuständige Ansprechpartner

Bihler, AnitaSteuern und AbgabenGrundsteuer, Hundesteuer, Wasser
07150 9203 3107150 9203 31
07150 9203 993107150 9203 9931
Pfisterer, BiancaAmtsleiterin
07150 9203 3007150 9203 30
07150 9203 993007150 9203 9930

Organisationseinheiten

Gemeinde HemmingenOrtMünchinger Straße 5 71282 Hemmingen
FinanzverwaltungOrtMünchinger Straße 5 71282 Hemmingen

Freigabevermerk

29.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg