Elektronisches Fundbuch: Bürgerserviceportal Hemmingen

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Elektronisches Fundbuch

Verloren? Gefunden!

Generell müssen, gemäß § 965 Abs. 2 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), alle Funde ab einem Wert von 10 Euro im Fundamt angezeigt bzw. abgegeben werden.

Die Fundstücke werden vom Fundamt aufgenommen und es wird versucht, den Verlierer zu ermitteln. Die Fundsachen werden dann sechs Monate aufbewahrt.

Werden die Fundsachen innerhalb eines halben Jahres nach der Anzeige oder Abgabe im Fundamt vom Verlierer nicht abgeholt, geht das Eigentum an der Fundsache auf die Gemeinde Hemmingen oder den Finder über.

Seit Juni 2013 werden die Funde in ein elektronisches Fundbuch aufgenommen, katalogisiert und online gestellt. Die elektronische Suche ermöglicht es somit, in einem Umkreis von bis zu 100 km nach dem verlorenen Gegenstand zu suchen.

Dabei wird auch auf das elektronische Fundbuch der umliegenden Fundämter zugegriffen. Derzeit benutzen unter anderem folgende Städte und Gemeinden in der Umgebung das elektronische Fundbuch:
Schwieberdingen, Ditzingen, Korntal-Münchingen, Stuttgart, Kornwestheim, Leonberg, Asperg oder Gerlingen.

Elektronisches Fundbuch

Geben Sie einen Suchradius und das Datum ein, seitdem sie den Gegenstand vermissen.
 
Wählen Sie dann die zugehörige Kategorie aus. Nachdem Sie die Suchkriterien ggf. noch präzisiert haben, starten Sie die Suche.

Finden Sie im Suchergebnis einen Gegenstand, dessen Beschreibung zu dem gesuchten passt, dann erhalten Sie in der Detailansicht über die Beschreibung hinaus auch die Kontaktdaten des Fundamtes, bei dem der Gegenstand gefunden, abgegeben und gelagert wird.

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